Seit demokratische Verfassungen in der Diskussion sind, sind Art und Ausmaß der Beteiligungsrechte der Bürger im Rahmen der Demokratietheorie kontrovers.
Es ist dennoch unumstritten, dass die Beteiligung der Bürger am Willensbildung-
und Entscheidungsprozeß ein zentrales Prinzip demokratisch verfasster Gesellschaften
ist, wobei die konkrete institutionelle Ausgestaltung sowie die Reichweite
und Intensität politischer Partizipation sehr stark von diversen Bedingungsfaktoren
abhängig sind.
In der Partizipationsforschung wird oft zwischen dem objektiven Rahmen
der Beteiligung, also dem Demokratisierungsgrad eines Staates, und der
subjektiven Dimension, die die politische Kultur darstellt, unterschieden.
Anhand von empirischen Untersuchungen sind Daten verfügbar, die Angaben darüber machen, wie viele Bürger von den Partizipationsmöglichkeiten über die Wahlbeteiligung hinaus Gebrauch machen ("unkonventionelle" Partizipation), welche Dimensionen der politischen Beteiligung zu unterscheiden sind und wodurch die Wahrnehmung politischer Beteiligungsrechte determiniert wird.
In der einschlägigen Diskussion wird oft von folgenden kausalen Faktoren zur Partizipation gesprochen:
In ihrer "unkonventionellen" Form beansprucht die politische Partizipation eine komplementäre, ja eine korrektive Rolle, zu den konventionellen politischen Rechten einer Demokratie, indem sie die Beteiligungsfelder der Bürger erweitert und die Entscheidungsprozesse für sie zugänglich macht. Eine relevante Voraussetzung dafür ist die Existenz und das problemlose Funktionieren eines demokratisch legitimierten politischen Systems, das allen Bürgern gleiche politische Rechte gewährleistet.
Diese Grundvoraussetzung wird im Falle der in Deutschland lebenden MigrantInnen nur teilweise erfüllt, da sie als Bürger ausländischer Staatsbürgerschaft gesehen und im politisch-rechtlichen Sinne als nicht existierend behandelt werden, denn das "Staatsvolk", von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen gebildet. Damit wird für das Wahlrecht nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher vorausgesetzt (Leitsätze aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9 . Oktober 1990 "Über die Einführung eines kommunalen Wahlrechts").
Eine Ausnahme wird vorgesehen für Migranten, aus Ländern der Europäischen
Union. Seit 1994 können auch Bürger der Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten
Voraussetzungen an der Europa- und Kommunalwahl in ihrem Wohnsitzland teilnehmen.
Diese Möglichkeit wurde durch den Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992
geschaffen. Nach dem Artikel 8b Abs. 2 des EG- Vertrages "besitzt jeder
Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit
er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat,
das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament,
wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des
betreffenden Mitgliedstaates".
Die gleiche Bestimmung gilt auch für die Kommunalwahl in den Ländern der EU. In Deutschland hat sich die gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat diesbezüglich auf folgenden neuen Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes geeinigt: "Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EG besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar".
Der überwiegende Anteil der in Deutschland lebendenden MigrantInnen sind nicht Unionsbürger und somit werden sie von den konventionellen Partizipationsmöglichkeiten (EU-, Kommunalwahl) ausgeschlossen. Die nicht europäische Bevölkerungsgruppe ist aus dem politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen. Die politischen Rechte werden den MigrantInnen gewährleistet nur wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, eine Bedingung, die bis vor ein paar Jahre sehr schwer zu erfüllen war.
Der Druck der gesellschaftlichen Realität, sowie die neuen migrationspolitischen Prioritäten der Sozialdemokratischen Partei (SPD) und der Partei Bündnis 90/Die Grünen drängten die Regierung Schröder zur Reform des anachronistischen Staatsangehörigkeitsrechtes. Obwohl die Reformbestimmungen unzulänglich sind und der Forderung der Migrantenselbstorganisationen nach der doppelten Staatsbürgerschaft für alle MigrantInnen nicht entsprechen, ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht ein Schritt in die richtige Richtung. Die Erweiterung von Rechtsansprüchen auf die Einbürgerung sowie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt zeigen, dass das Abstammungsprinzip durch das Territorialprinzip ergänzt wurde. Nach über einem Jahr in Krafttreten des Gesetzes und unbefriedigenden Ergebnissen versuchte die Bundesregierung die Einbürgerung attraktiver zu gestalten, indem sie am 6. April 2001 ein Gesetz zur Verlängerung der Einbürgerungsfrist für ausländische Kinder und zur deutlichen Senkung der Gebühren verabschiedete. Demnach können sich nun Kinder ausländischer Eltern, die in den 90er Jahren in Deutschland geboren sind, bis Ende 2002 einbürgern lassen und dabei den Pass ihres Herkunftslandes behalten. Die Gebühr für die Anträge soll von 500,- DM auf 100,- DM verringert werden.
Dadurch erhöht sich möglicherweise allmählich die Zahl der eingebürgerten MigrantInnen und somit die Zahl der MigrantInnen, die volle politische Rechte erwerben, denn bis dato sind die Bedingungen politischer Partizipation von MigrantInnen in Deutschland geprägt durch den eingeschränkten Zugang zum allgemeinen Wahlrecht.
Nach bisheriger Erfahrung sind die Wahrnehmung und Nutzung von vorhandenen
politischen Rechten (Kommunalwahl, Europawahl) von Seiten der EU-MigrantInnen
unbefriedigend. Schätzungsweise liegt die Wahlbeteiligung der EU-MigrantInnen
zwischen 18 bis 30%. Drückt sich in diesen Zahlen eine Akzeptanz des demokratischen
Systems aus, so sind die Europawahlen darin am wenigsten einbezogen. "Weil
weder Regierungen gewählt noch parlamentarische Kontrollinstanzen installiert
werden, haben Europawahlen einen eigenen Stellenwert und einen besonders
unverbindlichen... Charakter"² .
Andererseits wird eine höhere Wahlbeteiligung von EU- MigrantInnen bei
Kommunalwahlen beobachtet, wenn z.B. Landsleute als Kandidaten aufgestellt
werden. Die Erfahrung in Hessen, Nordrhein Westfalen und Bayern deutet
auf eine intensivere Mobilisierung hin, wenn Leute aus der eigenen ethnische
Gruppe kandidieren.
In den wenigen Analysen, die meistens kurz nach jeder Europa- oder Kommunalwahl
veröffentlicht werden konzentrieren sich die Argumente für die niedrige
Beteiligung auf "das Desinteresse der MigrantInnen für das politische Geschehen
im Aufnahmeland und die geringe Informiertheit". Aus letzterem werden unzureichende
Sachkenntnisse abgeleitet die zur politischen Apathie führen.
Diese Argumente können jedoch nicht als kausale Erklärungsmuster bei der Suche nach den Ursachen für die niedrige Wahlbeteiligung dienen, sondern als Symptome. Bei Kommunal- und Europawahlen sollte man keinen allzu focussierten Blickwinkel auf die MigrantInnen werfen, sondern vielmehr auf:
Die Wahlenthaltung vieler EU-MigrantInnen sollte darüber hinaus nicht als Ablehnung der Grundprinzipien des deutschen politischen Systems interpretiert werden, sondern sie hängt vielmehr mit der mangelnden Parteiidentifikation zusammen, die auch erfolgt, weil die MigrantInnen sich keiner der traditionellen politischen Milieus zugehörig fühlen.
Die Selbstorganisationen der MigrantInnen in Deutschland dienten den Betroffenen für über drei Jahrzehnten als einzige Partizipationsmöglichkeit. Es sind die sozialen Räume, wo Bedürfnisse zum Ausdruck gebracht werden, wo aktive Hilfe zur Selbsthilfe praktiziert und politische Forderungen der MigrantInnen formuliert werden.
Verschiedene Typologien der Migrantenselbstorganisationen standen in
der letzten Zeit häufig zur Diskussion. Den unterschiedlichen Organisationstypen
in der Migrationssozialarbeit (Selbsthilfegruppen, Selbsthilfevereine,
multikulturelle Organisationen und Selbstorganisationen), die sich mit
den Belangen der MigrantInnen befassen, ist das Motto "Hilfe zur Selbsthilfe"
gemeinsam.4 Ihre Arbeit und Erfahrungen und sozialen Netze in diesem Bereich
stellen inzwischen auch in der Fachöffentlichkeit einen wichtigen Bestandteil
in dem Diskurs der Migrationsarbeit und einen wesentlichen Partizipationsfaktor
dar.
Das Vereinswesen der MigrantInnen in Deutschland ist sehr pluralistisch
organisiert. Diverse Untersuchungen, die in den letzten Jahren publiziert
wurden, beschreiben die Strukturen der MigrantInnenorganisationen und analysieren
ihre integrativen bzw. desintegrativen Auswirkungen auf ihre Mitglieder
und die ethnische Kolonien.
Es ist unumstritten dass es kein einheitliches Bild von diesen Organisationen
gibt. "Die Formen der Eigenorganisationen und die Schwerpunkte der Organisationsaktivitäten
unterschiedlicher Zuwandererminderheiten sind einerseits von den Lagebedingungen
und Problemprofilen determiniert, denen sich die Gruppen im Aufnahmeland
gegenüberstehen..." und "...andererseits auch von den Lagebedingungen und
Problemprofilen in den Herkunftsländern bestimmt". 5
Darüber hinaus spielen bei der Gründung und Entwicklung von MigrantInnenorganisationen
kollektive Migrationserfahrungen und Traditionen eine sehr wichtige Rolle.
Während z.B. spanische, armenische und griechische Selbstorganisationen
im Ausland eine lange Tradition haben, die auf historische Gegebenheiten
zurückzuführen sind, ist die Gründung von Selbstorganisationen der meisten
anderen ethnischen Gruppen als Ergebnis der Entfaltung des Phänomens der
Bürgerinitiativen seit Ende der 70er Jahren zu erklären.
Selbstorganisationen entstehen meistens aus einem Spannungsverhältnis
zwischen gesellschaftlichen Gruppen und Staat und zielen auf die Beseitigung
von Missständen (Defizite) ab, die die politischen Prozesse nicht erkennen
oder erkennen wollen. Neben Parteien und Verbänden sind es Selbstorganisationen,
denen eine wichtige Rolle im Vermittlungsprozess zwischen Bürgern und politischem
Entscheidungssystem zukommt. Um so wichtiger wird diese Aufgabe bei den
Selbstorganisationen der MigrantInnen, denn sie übernehmen darüber hinaus
die Rolle "der Brücke" zwischen MigrantInnen und den Institutionen des
Aufnahmelandes und gleichzeitig ein Orientierungsinstrument für die ethnische
Gruppen in der Aufnahmegesellschaft. Um so wichtiger scheint uns diese
Aufgabe in Anbetracht dessen, dass sich der größte Teil der Ausländer in
Deutschland aus MigrantInnen der "ersten Generation" zusammensetzt. "Die
gemeinsame Muttersprache ermöglicht eine differenziertere und auch emotionalere
Ausdrucksform, die gemeinsam geteilte Kultur erleichtert den Kommunikationsprozess,
das Vertrauen in Engagement und Parteilichkeit von Landsleuten ist größer." 6
Sowohl auf Bundes- als auch auf lokaler Ebene bemühen sich einzelne Vereine
und ihre Dachverbände die Interesse ihrer Landsleute gegenüber der Mehrheitsgesellschaft
bzw. ihren Institutionen in organisierter Form wahrzunehmen. Besonders
interessant ist auf beiden Ebenen der Fall der Elternvereine, die sich
für die Verbesserung der Schulsituation der Kinder einsetzen.
Bildung und Ausbildung sind bekanntlich ein sehr wichtiges Betätigungsfeld
für viele der Selbstorganisationen von MigrantInnen in Deutschland. Besonders
für die griechischen (Griechische Gemeinden, griechische Elternvereine)
und spanischen (spanische Elternvereine, spanische soziale Vereine) Organisationen
ist die Verbesserung der Schulsituation der Migrantenkinder der wichtigste
Grund für die Gründung eines Interessenvereins. Es ist in diesem Sinne
kein Zufall, dass Kinder spanischer und griechischer Herkunft die besseren
Schulleistungen unter den Kinder ausländischer Herkunft erbringen.
Es ist bekannt dass "für die Familien der ersten Migrantengeneration das
Bildungssystem Deutschlands eine Reihe ungewohnter Anforderungen stellt.
In der Beziehung der Familien zu den Bildungssituationen ist das Eltern-
Lehrkräfte- Verhältnis von besonderer Bedeutung und meist mit Spannungen,
Konflikten und Vorurteilen belastet".7 In diesem Kontext können die Selbstorganisationen
einen wichtigen Beitrag leisten nicht nur für die Verbesserung der Kommunikation
zwischen Lehrkräften und Eltern sondern auch als Interessenvertretung der
MigrantInnen sich für die interkulturelle Öffnung des deutschen Schulsystems
einzusetzen. Die Beispiele der bilingualen Europaschulen in Berlin, die
z.T. unter massiven Druck von Elterninitiativen gegründet wurden, sind
hier stellvertretend für eine erfolgreiche Interessenvertretung durch Einfluss
zu erwähnen.
Die zunehmende Beteiligung von Selbstorganisationenvertretern an diversen
Gremien und "runde Tische" auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zeigt
den wichtigen Beitrag den diese Organisationen für die Öffnung der Institutionen
der Mehrheitsgesellschaft und für die Integration der MigrantInnen leisten
können.
Andererseits zeigen die Entwicklungen der letzten Jahren, dass Selbstorganisationen
verstärkt die Aufgabe einer Dienstleistungseinrichtung für ihre ethnischen
Angehörigen wahrnehmen. "Neben meist informellen sozialberaterischen Aktivitäten
gehören hierzu Angebote zur Freizeitgestaltung, die in vielen Fällen alters-
oder zielgruppenspezifisch organisiert sind.... Neben Angeboten zur Freizeitgestaltung
bemühen sich Selbstorganisationen auch darum, Bildungs- und qualifizierende
Angebote zu organisieren" und "ergänzen somit die Einrichtungen zur sozialen
Betreuung der Migranten oder füllen Lücken, die von diesen nicht wahrgenommen
werden".8
In der letzten Zeit wird verstärkt über die Rolle und die Bedeutung
der Migrantenorganisationen für die soziale Integration der allochthonen
Bevölkerung diskutiert. Es auch fehlt nicht an kritischen Beiträgen und
Vorbehalten im einschlägigen Diskurs.
Ziel der Selbstorganisationen kann nicht die Selbstausschließung der MigrantInnen
aus der umgebenden Gesellschaft zu Gunsten einer "Binnenintegration" in
die jeweiligen ethnischen Kolonien sein. Im Gegenteil, die Prioritäten
der Selbstorganisationen sollen sich bei der Stärkung des Selbstbewusstseins
und somit der Förderung der Handlungsfähigkeit ihrer Mitglieder im Hinblick
auf eine gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft bewegen.
Selbstorganisationen können und dürfen nicht Integrationssubstitute sein.
Selbstorganisationen sollen einerseits Bestandteil einer multiethnischen
Einwanderungsgesellschaft bleiben, andererseits aber sollen sie darauf
achten dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten die Werte einer offenen Gesellschaft
respektieren und ihren Mitglieder weiter geben.
Quelle: Stamatis Assimenios, in: Politische Beteiligung in der Migration - Die Herausforderung, Stamatis Assimenios, Yvette Shajanian (Hrsg.), 2001, S. 14-22.
¹ Alemann, Ulrich von, u.a., Partizipation - Demokratisierung - Mitbestimmung, Opladen 1978, S. 50ff.
² Feist, Ursula: Niedrige Wahlbeteiligung - Normalisierung oder Krisensymptom der Demokratie in Deutschland, in Starzacher, Karl (Hrsg): Protestwähler und Wahlverweigerer, Köln 1992.
³ Vgl. Taylor, Charles, Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Frankfurt a.M. 1993, S. 13f.
4 Boll, Rudolf: Selbsthilfe, Selbstorganisation, multikulturelle Organisation, in: Blätter der Wohlfahrtspflege - Deutsche Zeitschrift für Sozialarbeit 3/96, S. 55f.
5 Filjakowski, Jürgen, Gillmeister, Helmut: Ausländervereinen- ein Forschungsbericht, Berlin 1997, S. 35
6 Familien ausländischer Herkunft in Deutschland, in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sechster Familienbericht, Berlin 2000, S. 167.
7 Dietzel- Papakyriakou, Maria: Bildungssituation und Bilingualismus von Migrantenkindern bei zunehmend nationaler Mobilität, in Diskurs, Heft 3, 2000, S.23
8 MASSKS NRW (Hrsg): Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten in NRW, Düsseldorf 1999, S.85