Seit dem 01.01.2000 haben wir in der Bundesrepublik Deutschland ein
neues Einbürgerungsrecht.
Die BAGIV hat seiner Zeit bei der Diskussion über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
folgendes gefordert:
"Das zentrale Kriterium einer tatsächlichen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
ist die volle Erleichterung der Einbürgerung für Zuwanderer, das beinhaltet
auch Mehrstaatigkeit."
Das 85 Jahre alte, aus der Zeit des Kaiserreichs stammende, Staatsangehörigkeitsrecht
war nicht mehr zeitgemäß.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland fusst weiterhin im Gegensatz
zu den anderen EU-Mitgliedsstaaten auf dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis).
Dem liegt das Verständnis der Nation als homogene ethnisch-kulturelle Gemeinschaft
zu Grunde. Dieses eigenartige Staatsbürgerschaftsrecht überstand alle Brüche,
Kriege und Katastrophen deutscher Geschichte, weil die Deutschen sich als
eine auf Abgrenzung bedachte Abstammungsgemeinschaft empfinden.
Die Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft, die vor zwei Jahren
begann, und weniger als 6 Monate dauerte, und an die wir uns noch sehr
gut erinnern, war maßlos übertrieben. Sie hat die Gesellschaft durch die
Unterschriftenaktion der CDU geteilt und in Hessen einen Machtwechsel herbei
geführt.
Herr Stoiber möchte bei der Bundestagswahl 2002 eine ähnliche Aktion gegen
das geplante Zuwanderungsgesetz durchführen und erhofft sich dadurch einen
Machtwechsel.
Als die Unterschriftenkampagne der CDU lief, hatten wir in Deutschland
mehr als 2 Millionen Doppelstaatler.
Die meisten Aussiedler in Deutschland sind Doppelstaatler.
In kaum einem anderen Land Europas ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit
Voraussetzung für eine Einbürgerung.
| Land | Gesetzgebung und Praxis | Frankreich | Kombiniert das ius sanguinis (Blut bzw. Abstammungsrecht) mit dem ius soli (Recht des Bodens bzw. Territorialprinzip). Franzose ist, wer ein französisches Elternteil hat. |
| Großbritannien | In Großbritannien erwirbt ein Kind die brit. Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil Brite ist, oder seinen ständigen Wohnsitz in Großbritannien hat. |
| Niederlande | Nach 5 jährigem Aufenthalt können sich Ausländer einbürgern
lassen, ohne dabei die erste Staatsbürgerschaft zu verlieren. |
| Belgien | Kinder von Ausländern bekommen leicht den belgischen Paß, in der zweiten Generation sogar automatisch. |
| Portugal | Ausländische Kinder erhalten die S. wenn ein Elternteil mind. 6 Jahre im Land gelebt hat und dies beantragt hat. |
| Griechenland | Auch in Griechenland wird nicht die Aufgabe der ersten Staatsangehörigkeit verlangt, aber dies wird in der Praxis jedoch gern gesehen. |
| Dänemark | Nach 7 jährigem Aufenthalt können Ausländer sich einbürgern lassen. |
| Deutschland, Schweden, Österreich u. Luxemburg | Hier müssen Ausländer generell ihren ersten Paß abgeben, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Landes erhalten wollen in dem sie leben. In der BRD gibt es bereits zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel. Ausnahmen davon sind für Fälle vorgesehen, in denen die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unmöglich oder extrem schwierig, bzw. unzumutbar ist oder in denen das öffentliche Interesse eine Hinnahme der Mehrstaatigkeit gebietet. |
Tabelle 1: Praxis und Erfahrung mit der Hinnahme von Mehrstaatigkeit in den Ländern der EU
Die Einbürgerungen sind von etwa 35.000 im Jahr 1985 auf 314.000 im Jahr 1995 angestiegen (Fast 900 %). 1996 ist die Gesamtzahl auf 303.000 und 1997 weiter auf 279.000 Einbürgerungen gesunken, was vor allem mit der im Vergleich zu früheren Jahren geringeren Zahl von zugewanderten Aussiedlern zu erklären ist. Im Jahre 1998 zeichnete sich bei der Gesamtzahl der Einbürgerungen ein leichter Anstieg auf etwa 291.000 ab, was insbesondere auf die verstärkte Nutzung der erleichterten Einbürgerung nach dem Ausländergesetz zurückzuführen ist.
Bezogen auf die Gesamtzahl der jeweiligen Nationalitäten ergeben sich folgende Einbürgerungsquoten für 1998:
| Nationalität | Einbürgerungsqoute in % |
| Tunesier | 7,42 |
| Marokkaner | 6,01 |
| Vietnamesen | 4,04 |
| ... | ... |
| Türken | 2,54 |
| Bosnier | 1,82 |
| Iraner | 1,64 |
| Afghanen | 1,64 |
| Kroaten | 1,05 |
| ... | ... |
| Polen | 0,64 |
| Jugoslawen | 0,33 |
| Italiener | 0,18 |
| Griechen | 0,11 |
Tabelle 2: Einbürgerungsqoute für 1998 bezogen auf die Gesamtzahl der jeweiligen Nationalität
Hohe Einbürgerungsquote bei den Tunesiern, Marokkanern und Vietnamesen.
Mittlere Einbürgerungsquoten verzeichnen Türken, Bosnier, Iraner, Afghanen
und Kroaten.
Niedrige Einbürgerunsgquoten bei Polen, Jugoslawen, Italiernern und Griechen.
Ein Grund für höhere Einbürgerungsquoten ist u.a., dass bestimmte Staaten
ihre Staasangehörigen nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen und deshalb
die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der ursprünglichen
Staatsangehörigkeit erworben werden kann. EU-Ausländer lassen sich i.A.
seltener einbürgern, weil sie den Deutschen rechtlich weitgehend gleichgestellt
sind und sich als Unionsbürger verstehen.
Von allen Ermessenseinbürgerungen und Einbürgerungen nach den §§ 85
und 86 Abs.1 AuslG im Jahr 1998 - ohne Hamburg - wurden 20.187
(19,9 %) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit durchgeführt
| Nationalität | Einbürgerungsqoute in % |
| Eritreer | 91,1 |
| Marokkaner | 91,0 |
| Iraner | 90,1 |
| Afghaner | 86,6 |
| Libanesen | 85,8 |
| Griechen | 84,8 |
| Syrer | 82,5 |
| Tuneseier | 87,7 |
| Jogoslawen | 72,8 |
| Jordanier | 55,1 |
Tabelle 3: Mehrstaatigkeit bei Ermessenseinbürgerungen und Einbürgerungen
nach den §§ 85 u. 86 Abs.1 AuslG im Jahr 1998 - ohne Hamburg
-
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit dürfte ein wichtiger Grund für die im
Vergleich zu anderen Nationalitäten sehr hohen Einbürgerungsquoten sein.
Mehrstaatigkeit wird im Falle der genannten Nationalitäten häufig hingenommen,
weil die Entlassung aus der Ursprungsnationalität nicht möglich oder mit
großen Schwierigkeiten verbunden ist. Auch bei Türken wurde - laut Statistik
in 8 % aller Fälle - Mehrstaatigkeit hingenommen.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht dient der Verbesserung der Integration der dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebenden MigrantInnen und ihrer hier geborenen Kinder durch Erleichterung der Einbürgerung, und sieht, gemessen an den bisherigen Voraussetzungen sowie Praxis und Erfahrung, politisch und administrative Fortschritte bzw. Verbesserungen vor. Demnach, in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern seit mindestens 8 Jahren in der BRD leben, werden qua Geburt Deutsche. Zwischen dem 18. und 23.Lebensjahr müssen sie sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dieser Entscheidungsprozeß muß mit dem 23.Lebensjahr abgeschlossen sein, sonst droht der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft (Optionsmodell).
Die BAGIV war von Anfang an gegen diesen Entscheidungszwang, d.h gegen
die Option. Wie wir auch seiner Zeit unsere Bedenken geäußert haben, sind
wir uns sicher, dass die verfassungsrechtlichen Fragen deshalb in den nächsten
Jahren die Gerichte beschäftigen werden. Das Modell ist zustande gekommen
auf Vorschlag der FDP, weil die jetzige Koalition in der Länderkammer auf
die Stimmen von Rheinland-Pfalz angeweisen war. Für Kinder, die 10 Jahre
vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Lande geboren wurden, galt ebenfalls
das Optionsmodell.
Die Fristen sind mittlerweile abgelaufen. Hierzu wird später kurz eingegangen.
Eine wichtige Verbesserung war die Verkürzung der Aufenthaltsfrist.
Die für einen Einbürgerungsanspruch erforderliche Aufenthaltsfrist wurde
von 15 auf 8 Jahre reduziert.
Die erstmalige Aufnahme territorialprinzipieller Elemente in die Einbürgerungsrichtlinien
- wenn mindestens ein Elternteil des hier geborenen Kindes die erforderlichen
Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen
kann - ist als ein wichtiger Schritt zu sehen.
Die Einführung eines gesetzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116a Abs.1 GG und Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Ausnahmen bzw. Härtefällen (wenn Ausbürgerung verweigert wird o. unzumutbare wirtschaftliche oder erbrechtliche Nachteile entstehen) sowie die Einführung der gesetzlichen Einbürgerungsstatistik sehen wir als wichtige Verbesserungen an.
Zwei Jahre nach der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann folgendes gesagt werden:
Dies ist positiv zu bewerten. Dagegen gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die negativ anzusehen sind, z. B.:
| Einbürgerung: Einbürgerungsquote 2000 aus ausgewählten Herkunftsländern in Hessen | |||||
| Land | Einbürgerungen | Ausländer | Einbürgerungsquote in % | ||
| Insgesamt | über 10 Jahre | ||||
| Ingesamt | 20.282 | 840.000 | 468.000 | 2,41 | 4,33 |
| Türkei | 7.792 | 209.752 | 136.660 | 3,71 | 5,70 |
| Iran | 2.479 | 17.044 | 10.526 | 14,54 | 23,55 |
| Marokko | 1.584 | 23.785 | 13.815 | 6,65 | 11.46 |
| Pakistan | 1.168 | 11.504 | 4.408 | 10,15 | 26.49 |
| Jugoslawien | 927 | 70.586 | 33.405 | 1,31 | 1,59 |
| Italien | 94 | 79.923 | 59.728 | 0,11 | 0,16 |
| Griechenl. | 149 | 38.082 | 27.993 | 0,39 | 0,53 |
| Spanien | 26 | 26.549 | 22.297 | 0,09 | 0,12 |
| EU-insgesamt | 424 | 222.345 | 156.803 | 0,19 | 0,27 |
Tabelle 4: Einbürgerungsquote 2000 für das Land Hessen.
Frage: Weshalb lassen sich immer noch ,so wenig' Zuwanderer in
diesem Land einbürgern?
Ich möchte diese Frage offen lassen und zur Diskussion stellen, möchte
aber gerne ein paar mögliche Ursachen nennen:
Aus einer internationalen vergleichenden Studie des Wissenschaftszentrums
Berlin für Sozialforschung geht hervor, dass sich Einwanderer in Deutschland
kaum mit der hiesigen politischen Gemeinschaft identifizieren.
Migranten in Deutschland sind viel stärker mit ihren Herkunftsländern verbunden
als etwa Einwanderer in Großbritannien. Ein Grund für die Unterschiede
war, dass hierzulande vor der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine
einladende Einbürgerungspolitik fehlte.
Quelle: Mehmet Tanriverdi, in: Politische Beteiligung in der Migration - Die Herausforderung, Stamatis Assimenios, Yvette Shajanian (Hrsg.), 2001, S. 29-36.